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BFH, 09.08.1999 - VII B 77/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Geschäftsführer - Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens - Masselosigkeit - Haftungsbescheid - Unterlassene Erklärungsabgabe - Quotenhaftung
- Judicialis
AO 1977 § 69; ; AO 1977 § 34; ; AO 1977 § 164; ; FGO § 65 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; FGO § 142 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO §§ 34, 69; FGO § 142 Abs. 1; ZPO § 114
Klage gegen Haftungsinanspruchnahme als GmbH-Geschäftsführer; PKH - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 29.05.1990 - VII R 81/89
Haftung des GmbH-Geschäftsführers wegen Nichtabführung einbehaltener und …
Auszug aus BFH, 09.08.1999 - VII B 77/99
Der Senat hält auch die Ausführungen des FG zur Ermessensausübung des FA für zutreffend, denn einer besonderen Begründung zum Auswahlermessen bedarf es nicht, wenn andere Personen als der Haftungsschuldner bei Ausfall des Steuerschuldners nicht in Betracht kommen oder wenn eine anderweitige Realisierung des Steueranspruchs nicht möglich ist (vgl. Senatsurteil vom 29. Mai 1990 VII R 81/89, BFH/NV 1991, 283). - BFH, 19.06.1995 - VII B 71/95
Überzeugung von der Möglichkeit einer die Rechtsverfolgung stützenden …
Auszug aus BFH, 09.08.1999 - VII B 77/99
Das bloße --allgemeine-- Infragestellen der Voraussetzungen für die Haftungsinanspruchnahme reicht nicht aus, um die Überzeugung von der Möglichkeit einer die erfolgreiche Rechtsverfolgung stützenden Argumentation zu vermitteln, so daß der Senat nach der im PKH-Verfahren nur erforderlichen summarischen Prüfung keinen Anhaltspunkt dafür sieht, daß die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg haben könnte (vgl. auch Senatsbeschluß vom 19. Juni 1995 VII B 71/95, BFH/NV 1995, 1088).
- BFH, 11.08.2000 - IV B 27/00
Ablehnung von PKH; mutwillige Rechtsverfolgung
Durch bloßes in Frage stellen der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerfestsetzungen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. August 1999 VII B 77/99, BFH/NV 2000, 205) und durch pauschale Behauptungen ohne nähere Konkretisierung genügt der Kläger aber seiner Mitwirkungspflicht insoweit nicht (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Februar 1997 X S 23/96, BFH/NV 1997, 435). - BFH, 31.05.2000 - V B 36/00
PKH; Schätzung von Besteuerungsgrundlagen
Durch bloßes in Frage stellen der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerfestsetzungen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. August 1999 VII B 77/99, BFH/NV 2000, 205) und durch pauschale Behauptungen ohne nähere Konkretisierung genügt er seiner Mitwirkungspflicht insoweit nicht (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Februar 1997 X S 23/96, BFH/NV 1997, 435). - BFH, 31.05.2000 - V B 37/00
Selbständiger - Beratungsleistungen für Unternehmen - Umsatzsteuer - Schätzung …
Durch bloßes in Frage stellen der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerfestsetzungen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. August 1999 VII B 77/99, BFH/NV 2000, 205) und durch pauschale Behauptungen ohne nähere Konkretisierung genügt er seiner Mitwirkungspflicht insoweit nicht (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Februar 1997 X S 23/96, BFH/NV 1997, 435). - BFH, 11.08.2000 - IV B 28/00
Beratungsleistungen - Verdachts der Steuerhinterziehung - Kürzung der …
Durch bloßes in Frage stellen der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Steuerfestsetzungen (vgl. BFH-Beschluss vom 9. August 1999 VII B 77/99, BFH/NV 2000, 205) und durch pauschale Behauptungen ohne nähere Konkretisierung genügt der Kläger aber seiner Mitwirkungspflicht insoweit nicht (…vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Februar 1997 X S 23/96, BFH/NV 1997, 435).